RS Vwgh 2023/10/9 Ra 2023/13/0115

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Veröffentlicht am 09.10.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das Verfahren über eine Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des (erstinstanzlichen) Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet worden ist, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren (vgl. VwGH 19.12.2013, 2012/15/0036, mwN). Der Umstand, dass nach Anordnung der Sicherstellung ein Abgabenbescheid erlassen wurde, kann daher nicht dazu führen, dass im Beschwerdeverfahren der Sicherstellungsauftrag aus diesem Grunde aufzuheben wäre.Das Verfahren über eine Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des (erstinstanzlichen) Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet worden ist, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren vergleiche VwGH 19.12.2013, 2012/15/0036, mwN). Der Umstand, dass nach Anordnung der Sicherstellung ein Abgabenbescheid erlassen wurde, kann daher nicht dazu führen, dass im Beschwerdeverfahren der Sicherstellungsauftrag aus diesem Grunde aufzuheben wäre.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130115.L01

Im RIS seit

08.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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