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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Die "Feststellungen" zum Verschulden und zur Einhaltung der Sorgfalt betreffen eine Rechtsfrage, welche das VwG durch entsprechende (erforderlichenfalls fachkundig untermauerte) Schlussfolgerungen aus einem von Amts wegen vollständig ermittelten Sachverhalt zu beantworten hat (vgl. VwGH 26.6.2012, 2010/07/0222).Die "Feststellungen" zum Verschulden und zur Einhaltung der Sorgfalt betreffen eine Rechtsfrage, welche das VwG durch entsprechende (erforderlichenfalls fachkundig untermauerte) Schlussfolgerungen aus einem von Amts wegen vollständig ermittelten Sachverhalt zu beantworten hat vergleiche VwGH 26.6.2012, 2010/07/0222).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021020132.L04Im RIS seit
14.11.2023Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023