Index
32 SteuerrechtNorm
NoVAG 1991 §12a Abs1Rechtssatz
Der Umstand, dass die Vergütung der NoVA - seit dem SteuerreformG 2015/2016 ausdrücklich, davor implizit (arg: "Vergütung") - der Höhe nach mit dem Betrag der tatsächlich für das Fahrzeug entrichteten NoVA begrenzt ist, macht ein rechtskräftig abgeschlossenes Bemessungsverfahren hinsichtlich der NoVA nicht zu einer weiteren Anspruchsvoraussetzung des Vergütungsanspruchs, sondern begrenzt diesen nur der Höhe nach. Ein einmal entstandener Vergütungsanspruch kann demnach grundsätzlich auch - unabhängig von einer abgeschlossenen NoVA-(Selbst)Bemessung und Entrichtung - geltend gemacht werden. Eine abschließende ziffernmäßige Konkretisierung des Vergütungsbetrags ist für die Antragstellung nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150054.L04Im RIS seit
23.11.2023Zuletzt aktualisiert am
15.12.2023