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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §871Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/06/0134 E 10. April 2012 RS 1Stammrechtssatz
Sollte die Beschwerdeführerin die Zustimmungserklärung gemäß § 43 Abs. 6 VermG 1968 im Irrtum über den Grenzverlauf abgegeben haben, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Irrtum gegebenenfalls durch eine gerichtliche Anfechtung geltend gemacht werden müsste (Hinweis E vom 15. September 2009, 2007/06/0317).Sollte die Beschwerdeführerin die Zustimmungserklärung gemäß Paragraph 43, Absatz 6, VermG 1968 im Irrtum über den Grenzverlauf abgegeben haben, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Irrtum gegebenenfalls durch eine gerichtliche Anfechtung geltend gemacht werden müsste (Hinweis E vom 15. September 2009, 2007/06/0317).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060170.L01Im RIS seit
16.11.2023Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023