Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs3Beachte
Rechtssatz
Die Behörde muss von der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nicht Gebrauch machen. An die Personengemeinschaft gerichtete Bescheide können wirksam auch dadurch zugestellt werden, dass sie sämtlichen Mitgliedern der Personengemeinschaft zugestellt werden (vgl. VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091, mwN).Die Behörde muss von der Zustellfiktion des Paragraph 101, Absatz 3, BAO nicht Gebrauch machen. An die Personengemeinschaft gerichtete Bescheide können wirksam auch dadurch zugestellt werden, dass sie sämtlichen Mitgliedern der Personengemeinschaft zugestellt werden vergleiche VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130007.L07Im RIS seit
21.11.2023Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024