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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188Beachte
Rechtssatz
Im Fall eines "negativen Feststellungsbescheides" sind in den Bescheid und das Erkenntnis jene Rechtssubjekte aufzunehmen, die in der Feststellungserklärung genannt worden waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130007.L05Im RIS seit
21.11.2023Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024