Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
Die Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Straferkenntnisses hat zur Folge, dass der Eigentümer und die an der Sache dinglich Berechtigten ihre Rechte verlieren, selbst wenn sie als Partei übergangen wurden (vgl. VwGH 16.12.1987, 86/01/0264). Diese Wirkung eines Straferkenntnisses auf den Eigentümer muss kraft Größenschluss umso mehr für die Aufhebung des Verfalls gelten.Die Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Straferkenntnisses hat zur Folge, dass der Eigentümer und die an der Sache dinglich Berechtigten ihre Rechte verlieren, selbst wenn sie als Partei übergangen wurden vergleiche VwGH 16.12.1987, 86/01/0264). Diese Wirkung eines Straferkenntnisses auf den Eigentümer muss kraft Größenschluss umso mehr für die Aufhebung des Verfalls gelten.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021020097.L04Im RIS seit
27.11.2023Zuletzt aktualisiert am
27.11.2023