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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Beweiswürdigende Schlüsse zur Entkräftung des Beschwerdevorbringens, die sich nicht mit den im bisherigen Verfahren erstatteten Sachverständigenstellungnahmen erklären lassen, dürfen nicht ohne Durchführung einer Verhandlung und Einvernahme des Amtssachverständigen gezogen werden.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070078.L01Im RIS seit
21.11.2023Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023