RS Vwgh 2023/10/25 Ra 2023/20/0125

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Veröffentlicht am 25.10.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2
AVG §45 Abs2
AVG §46
AVG §48
AVG §51
AVG §9

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob und gegebenenfalls in welcher Art und Weise dem Beweisantrag auf Vernehmung eines Minderjährigen nachgekommen oder von Amts wegen dessen Vernehmung angeordnet wird, ist zur Wahrung des Kindeswohls von der Behörde und dem Gericht unter Bedachtnahme auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ein strenger Maßstab anzulegen.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Minderjährige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023200125.L26

Im RIS seit

14.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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