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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52Beachte
Rechtssatz
Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, vermag die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen, wenn das VwG diese Frage fallbezogen vertretbar gelöst hat (vgl. zum Ganzen VwGH 16.11.2022, Ra 2022/06/0126, mwN).Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, vermag die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen, wenn das VwG diese Frage fallbezogen vertretbar gelöst hat vergleiche zum Ganzen VwGH 16.11.2022, Ra 2022/06/0126, mwN).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050218.L05Im RIS seit
30.11.2023Zuletzt aktualisiert am
05.12.2023