RS Vwgh 2023/11/7 Ra 2023/13/0020

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Veröffentlicht am 07.11.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat bei jenen Teilamortisationsverträgen, bei denen sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung dem Leasingnehmer zukommt, das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut dem Leasingnehmer zugerechnet (Hinweis E 21.10.1993, 92/15/0085). Ist dem Leasingnehmer eine Kaufoption zum Restwert eingeräumt und hat er im Fall der Nichtausübung der Option der Leasinggeberin die Differenz zwischen dem von ihr lukrierten Veräußerungserlös und dem Restwert zu ersetzen, so trägt der Leasingnehmer das Risiko der Wertminderung, ihm kommt auch die Chance der Wertsteigerung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130020.L03

Im RIS seit

05.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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