RS Vwgh 2023/11/7 Ra 2023/13/0020

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Veröffentlicht am 07.11.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die im Erkenntnis vom 17. Oktober 1989, 88/14/0189, unter Rückgriff auf das (damalige) Schrifttum wiedergegebene Darstellung bestimmter Fallkonstellationen für die Zurechnung von Leasinggütern kann nicht als abschließende, alle in der Rechtswirklichkeit vorkommenden Konstellationen umfassende Aufzählung verstanden werden (vgl. VwGH 17.11.2004, 2000/14/0180).Die im Erkenntnis vom 17. Oktober 1989, 88/14/0189, unter Rückgriff auf das (damalige) Schrifttum wiedergegebene Darstellung bestimmter Fallkonstellationen für die Zurechnung von Leasinggütern kann nicht als abschließende, alle in der Rechtswirklichkeit vorkommenden Konstellationen umfassende Aufzählung verstanden werden vergleiche VwGH 17.11.2004, 2000/14/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130020.L01

Im RIS seit

05.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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