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L50609 Hort Kindergarten WienNorm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Ob die konkreten Lehrgangsinhalte des zur Genehmigung eingereichten Lehrplans den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 2 Abs. 2 iVm. § 4 Wr TagesbetreuungsV 2016 entsprechen, stellt ein Rechtmäßigkeitserfordernis der Genehmigung eines solchen Lehrplans dar; als solches ist es in der Begründung (und nicht im Spruch) näher darzulegen.Ob die konkreten Lehrgangsinhalte des zur Genehmigung eingereichten Lehrplans den gesetzlichen Anforderungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 4, Wr TagesbetreuungsV 2016 entsprechen, stellt ein Rechtmäßigkeitserfordernis der Genehmigung eines solchen Lehrplans dar; als solches ist es in der Begründung (und nicht im Spruch) näher darzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021110030.L01Im RIS seit
19.12.2023Zuletzt aktualisiert am
19.12.2023