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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §7 Abs1 Z4Rechtssatz
In Bezug auf den Befangenheitsgrund des § 7 Abs. 1 Z 4 AVG haben sich - bezogen auf das Verfahren vor dem VwG nach der in § 17 VwGVG 2014 normierten sinngemäßen Anwendung dieser Bestimmung - die an der Fällung der Entscheidung des VwG teilnehmenden Organwalter in Verfahren vor dem VwG der Ausübung des Amtes zu enthalten und die Vertretung zu veranlassen, wenn sie an der Erlassung des beim VwG angefochtenen verwaltungsbehördlichen Bescheides mitgewirkt haben.In Bezug auf den Befangenheitsgrund des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG haben sich - bezogen auf das Verfahren vor dem VwG nach der in Paragraph 17, VwGVG 2014 normierten sinngemäßen Anwendung dieser Bestimmung - die an der Fällung der Entscheidung des VwG teilnehmenden Organwalter in Verfahren vor dem VwG der Ausübung des Amtes zu enthalten und die Vertretung zu veranlassen, wenn sie an der Erlassung des beim VwG angefochtenen verwaltungsbehördlichen Bescheides mitgewirkt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023070154.L01Im RIS seit
05.12.2023Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023