RS Vwgh 2023/11/15 Ra 2022/08/0157

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Veröffentlicht am 15.11.2023
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es trifft zu, dass bei telefonischen Auskünften hinsichtlich der Zustellung eines Bescheids, gegen den von einem Rechtsvertreter ein Rechtsmittel erhoben werden soll, zunächst zu beachten ist, dass eine erhöhte Gefahr von Hörfehlern oder anderen Fehlern und Missverständnissen besteht, die allgemein eine Kontrolle der Auskünfte nahelegen (vgl. VwGH 23.2.2005, 2001/14/0021; 26.5.1999, 99/03/0029; 13.12.1989, 89/03/0091).Es trifft zu, dass bei telefonischen Auskünften hinsichtlich der Zustellung eines Bescheids, gegen den von einem Rechtsvertreter ein Rechtsmittel erhoben werden soll, zunächst zu beachten ist, dass eine erhöhte Gefahr von Hörfehlern oder anderen Fehlern und Missverständnissen besteht, die allgemein eine Kontrolle der Auskünfte nahelegen vergleiche VwGH 23.2.2005, 2001/14/0021; 26.5.1999, 99/03/0029; 13.12.1989, 89/03/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022080157.L02

Im RIS seit

19.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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