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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Es trifft zu, dass bei telefonischen Auskünften hinsichtlich der Zustellung eines Bescheids, gegen den von einem Rechtsvertreter ein Rechtsmittel erhoben werden soll, zunächst zu beachten ist, dass eine erhöhte Gefahr von Hörfehlern oder anderen Fehlern und Missverständnissen besteht, die allgemein eine Kontrolle der Auskünfte nahelegen (vgl. VwGH 23.2.2005, 2001/14/0021; 26.5.1999, 99/03/0029; 13.12.1989, 89/03/0091).Es trifft zu, dass bei telefonischen Auskünften hinsichtlich der Zustellung eines Bescheids, gegen den von einem Rechtsvertreter ein Rechtsmittel erhoben werden soll, zunächst zu beachten ist, dass eine erhöhte Gefahr von Hörfehlern oder anderen Fehlern und Missverständnissen besteht, die allgemein eine Kontrolle der Auskünfte nahelegen vergleiche VwGH 23.2.2005, 2001/14/0021; 26.5.1999, 99/03/0029; 13.12.1989, 89/03/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022080157.L02Im RIS seit
19.12.2023Zuletzt aktualisiert am
09.01.2024