Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16Rechtssatz
Ein dem Steuerpflichtigen zur Berufsausübung dienender Wohnraum außerhalb des Wohnungsverbandes kann - unter dem Gesichtspunkt, dass ein noch nicht zu Wohnzwecken verwendeter Wohnraum auch künftiger Wohnungsvorsorge etwa für Angehörige oder in Form von Wohnungseigentum der Vermögensanlage dienen kann - nur dann steuerlich (im Wege von Betriebsausgaben oder Werbungskosten) berücksichtigt werden, wenn er sich als für die Berufsausübung unbedingt notwendig erweist (vgl. VwGH 16.10.2002, 98/13/0200; 14.3.1990, 89/13/0102, jeweils mwN).Ein dem Steuerpflichtigen zur Berufsausübung dienender Wohnraum außerhalb des Wohnungsverbandes kann - unter dem Gesichtspunkt, dass ein noch nicht zu Wohnzwecken verwendeter Wohnraum auch künftiger Wohnungsvorsorge etwa für Angehörige oder in Form von Wohnungseigentum der Vermögensanlage dienen kann - nur dann steuerlich (im Wege von Betriebsausgaben oder Werbungskosten) berücksichtigt werden, wenn er sich als für die Berufsausübung unbedingt notwendig erweist vergleiche VwGH 16.10.2002, 98/13/0200; 14.3.1990, 89/13/0102, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023150047.L01Im RIS seit
19.12.2023Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024