RS Vwgh 2023/11/17 Ra 2022/11/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/11/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/05/0328 E 23. Februar 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Das Wesen der Rechtskraft eines Bescheides besteht darin, daß

ein rechtskräftiger Bescheid selbst dann seine volle

Rechtswirksamkeit entfaltet, wenn er mit der objektiven

Rechtslage im Widerspruch steht.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022110113.L02

Im RIS seit

19.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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