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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250Rechtssatz
Auch bewusst mangelhafte ("leere") Beschwerden sind nach der BAO im Allgemeinen einer Mängelbehebung zu unterziehen (vgl. VwGH 18.1.2021, Ra 2020/13/0065).Auch bewusst mangelhafte ("leere") Beschwerden sind nach der BAO im Allgemeinen einer Mängelbehebung zu unterziehen vergleiche VwGH 18.1.2021, Ra 2020/13/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130156.L01Im RIS seit
21.12.2023Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024