RS Vwgh 2023/11/30 Ra 2021/21/0290

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56
FrPolG 2005 §76 Abs2 Z1
FrPolG 2005 §80 Abs1
MRK Art2
MRK Art3
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
VwRallg
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund einer sich äußerst rasch verändernden Sicherheitslage hat das VwG im Hinblick auf die Anhaltung des Fremden in Schubhaft eingehend zu prüfen, ob seine Abschiebung realisierbar ist, und hat auf Basis der sich aus - aktuellen und auch zugänglichen - Länderberichten ergebenden Lage in Betracht zu ziehen, dass im maßgeblichen Zeitraum eine solche Abschiebung Art. 2 und/oder Art. 3 MRK widersprechen könnte. Denn bei der Beurteilung der Rückkehrsituation sind auch konkret absehbare weitere Entwicklungen der Lage zu berücksichtigen (VwGH 10.12.2021, Ra 2021/18/0273).Vor dem Hintergrund einer sich äußerst rasch verändernden Sicherheitslage hat das VwG im Hinblick auf die Anhaltung des Fremden in Schubhaft eingehend zu prüfen, ob seine Abschiebung realisierbar ist, und hat auf Basis der sich aus - aktuellen und auch zugänglichen - Länderberichten ergebenden Lage in Betracht zu ziehen, dass im maßgeblichen Zeitraum eine solche Abschiebung Artikel 2, und/oder Artikel 3, MRK widersprechen könnte. Denn bei der Beurteilung der Rückkehrsituation sind auch konkret absehbare weitere Entwicklungen der Lage zu berücksichtigen (VwGH 10.12.2021, Ra 2021/18/0273).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210290.L03

Im RIS seit

10.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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