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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Vor dem Hintergrund einer sich äußerst rasch verändernden Sicherheitslage hat das VwG im Hinblick auf die Anhaltung des Fremden in Schubhaft eingehend zu prüfen, ob seine Abschiebung realisierbar ist, und hat auf Basis der sich aus - aktuellen und auch zugänglichen - Länderberichten ergebenden Lage in Betracht zu ziehen, dass im maßgeblichen Zeitraum eine solche Abschiebung Art. 2 und/oder Art. 3 MRK widersprechen könnte. Denn bei der Beurteilung der Rückkehrsituation sind auch konkret absehbare weitere Entwicklungen der Lage zu berücksichtigen (VwGH 10.12.2021, Ra 2021/18/0273).Vor dem Hintergrund einer sich äußerst rasch verändernden Sicherheitslage hat das VwG im Hinblick auf die Anhaltung des Fremden in Schubhaft eingehend zu prüfen, ob seine Abschiebung realisierbar ist, und hat auf Basis der sich aus - aktuellen und auch zugänglichen - Länderberichten ergebenden Lage in Betracht zu ziehen, dass im maßgeblichen Zeitraum eine solche Abschiebung Artikel 2, und/oder Artikel 3, MRK widersprechen könnte. Denn bei der Beurteilung der Rückkehrsituation sind auch konkret absehbare weitere Entwicklungen der Lage zu berücksichtigen (VwGH 10.12.2021, Ra 2021/18/0273).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210290.L03Im RIS seit
10.01.2024Zuletzt aktualisiert am
18.01.2024