Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §137Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/12/0003 E 13. März 2009 RS 4Stammrechtssatz
Die Frage, inwieweit das Weber-Fechnersche-Gesetz im Bereich der Arbeitsplatzbewertung nutzbar gemacht werden kann oder nicht, stellt eine in das Fachgebiet der Arbeitsplatzbewertung fallende Fachfrage dar. Wie aus den Materialien zur Neufassung des Richtverwendungskatalogs durch die Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 80 (vgl. RV 953, 22. GP), hervorgeht, ist der Gesetzgeber selbst von einer Nutzbarkeit des Weber-Fechnerschen-Gesetzes für den Bereich der Arbeitsplatzbewertung und von der Tauglichkeit der Bewertungsmethode ausgegangen.Die Frage, inwieweit das Weber-Fechnersche-Gesetz im Bereich der Arbeitsplatzbewertung nutzbar gemacht werden kann oder nicht, stellt eine in das Fachgebiet der Arbeitsplatzbewertung fallende Fachfrage dar. Wie aus den Materialien zur Neufassung des Richtverwendungskatalogs durch die Dienstrechts-Novelle 2005, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 80 vergleiche Regierungsvorlage 953, 22. GP), hervorgeht, ist der Gesetzgeber selbst von einer Nutzbarkeit des Weber-Fechnerschen-Gesetzes für den Bereich der Arbeitsplatzbewertung und von der Tauglichkeit der Bewertungsmethode ausgegangen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021120010.J01Im RIS seit
16.01.2024Zuletzt aktualisiert am
19.02.2024