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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Bei der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Inhalts, der Aktenwidrigkeit sowie der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften wird nicht dargetan, in welchen subjektiven Rechten sich die Revisionswerberin verletzt erachtet. Es handelt sich dabei nicht um die Geltendmachung eines Revisionspunktes, sondern um die Behauptung von Aufhebungsgründen (VwGH 24.4.2018, Ra 2018/02/0125; VwGH 3.3.2022, Ra 2022/12/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023070095.L02Im RIS seit
09.01.2024Zuletzt aktualisiert am
13.02.2024