Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1Beachte
Rechtssatz
Sollen auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist, Baumaßnahmen - etwa die Errichtung von Gebäuden oder die Sanierung vorhandener Gebäude - durchgeführt werden, sind die anfallenden Baukosten Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Erwerber (Käufer) nicht als Bauherr anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021160006.J05Im RIS seit
16.01.2024Zuletzt aktualisiert am
19.02.2024