Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §17 Abs1Rechtssatz
Das VwG darf bei der Beurteilung der Glaubhaftmachung des Ablaufes der Entscheidungsfrist im Fall einer Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend einen - grundsätzlich mündlich und persönlich zu stellenden - Antrag auf internationalen Schutz den Inhalt der ihm vorgelegten Akten nicht außer Acht lassen. Wenn - unter Berücksichtigung des Akteninhaltes - Zweifel auftreten, ob sich ein bestimmtes Geschehen tatsächlich ereignet hat, ist das VwG verpflichtet, geeignete Ermittlungen durchzuführen, um die obwaltenden Zweifel einer Klärung zuzuführen (VwGH 27. Juni 2023, Ra 2023/20/0152, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023200051.L01Im RIS seit
16.01.2024Zuletzt aktualisiert am
16.01.2024