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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z6Rechtssatz
Der Umstand, dass die Beendigung der Vermietung "aus persönlichen Gründen" erfolgt sei, steht nicht jedenfalls der Verneinung der Liebhaberei entgegen, kommt es doch darauf an, ob die Vermietung von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war (vgl. - zur Berücksichtigung auch von Umständen, die den Bereich der privaten Lebensführung betreffen - VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343).Der Umstand, dass die Beendigung der Vermietung "aus persönlichen Gründen" erfolgt sei, steht nicht jedenfalls der Verneinung der Liebhaberei entgegen, kommt es doch darauf an, ob die Vermietung von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war vergleiche - zur Berücksichtigung auch von Umständen, die den Bereich der privaten Lebensführung betreffen - VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130051.L04Im RIS seit
10.01.2024Zuletzt aktualisiert am
23.01.2024