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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Wird ein rechtswidriger Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gemäß Art. 87 Abs. 1 B-VG behauptet und dabei auf die richterliche Unabhängigkeit eines namentlich genannten Richters des BVwG verwiesen, wird damit ein Eingriff in ein subjektives Recht des Revisionswerbers, der kein Richter ist, nicht geltend gemacht.Wird ein rechtswidriger Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gemäß Artikel 87, Absatz eins, B-VG behauptet und dabei auf die richterliche Unabhängigkeit eines namentlich genannten Richters des BVwG verwiesen, wird damit ein Eingriff in ein subjektives Recht des Revisionswerbers, der kein Richter ist, nicht geltend gemacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022120179.L02Im RIS seit
13.02.2024Zuletzt aktualisiert am
20.02.2024