Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §55Beachte
Rechtssatz
Es widerspricht dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Fremdenwesen, dem ein hoher Stellenwert zukommt, wenn der Fremde durch seinen unrechtmäßigen Verbleib nach rechtskräftiger Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz und in Missachtung des damit verbundenen Ausreisebefehls versucht, in Bezug auf seinen Aufenthalt vollendete Tatsachen zu schaffen (VwGH 28.5.2020, Ra 2020/21/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022170169.L01Im RIS seit
23.01.2024Zuletzt aktualisiert am
13.02.2024