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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §308 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/05/0235 E 26. Juni 1990 RS 3 (hier: Zurückweisung von Vorlageanträgen als nicht fristgerecht)Stammrechtssatz
Ein Zurückweisungsbescheid ist dann rechtmäßig, wenn zur Zeit seiner Erlassung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht bewilligt war, weil die Rechtmäßigkeit eines Bescheides grundsätzlich nach der Sachlage und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung zu beurteilen ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023150019.J01Im RIS seit
23.01.2024Zuletzt aktualisiert am
30.01.2024