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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/15/0093 E 15. März 2023 RS 3Stammrechtssatz
Die volle Ermessenskognition des BFG bedeutet auch, dass das BFG dieses Ermessen in seinem eigenen Entscheidungszeitpunkt neu zu üben hat und sich nicht auf die Kontrolle der Richtigkeit der seinerzeitigen Ermessensübung des Finanzamts beschränken kann.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022150042.J02Im RIS seit
18.01.2024Zuletzt aktualisiert am
30.01.2024