RS Vwgh 2023/12/20 Ko 2023/03/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2023
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Index

10/07 Verfassungsgerichtshof
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VerfGG 1953 §46 Abs1
VwGG §71
VwGVG 2014 §18

Rechtssatz

Die Behörde, welche den mit Beschwerde bekämpften Bescheid erlassen hat und daher gemäß § 18 VwGVG Partei des Verfahrens vor dem VwG ist (belangte Behörde), kann als beteiligte Partei iSd gemäß § 71 VwGG sinngemäß anzuwendenden § 46 Abs. 1 VerfGG den Antrag auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes stellen (vgl. VwGH 18.1.2015, Ko 2015/03/0001).Die Behörde, welche den mit Beschwerde bekämpften Bescheid erlassen hat und daher gemäß Paragraph 18, VwGVG Partei des Verfahrens vor dem VwG ist (belangte Behörde), kann als beteiligte Partei iSd gemäß Paragraph 71, VwGG sinngemäß anzuwendenden Paragraph 46, Absatz eins, VerfGG den Antrag auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes stellen vergleiche VwGH 18.1.2015, Ko 2015/03/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:KO2023030002.K01

Im RIS seit

16.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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