Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
Bei Regulierungsurkunden handelt es sich um agrarbehördliche Bescheide (VwGH 28.3.2022, Ra 2022/07/0011). Dies gilt auch für Regulierungsvergleiche. Die Rechtswirksamkeit eines Regulierungsvergleiches gemäß dem Kaiserlichen Patent vom 5.7.1853, RGBl 1853/130, hängt vom Vorliegen einer behördlichen Genehmigung ab. Damit wird das den Gegenstand eines solchen Vergleiches bildende Rechtsverhältnis letztlich durch einen Hoheitsakt gestaltet (VwGH, 30.5.2017, Ra 2016/07/0109).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022070017.J03Im RIS seit
30.01.2024Zuletzt aktualisiert am
13.02.2024