RS Vwgh 2023/12/21 Ro 2022/07/0017

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Veröffentlicht am 21.12.2023
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
FlVfLG Slbg 1973 §106 Abs1
VwGVG 2014 §17

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2022/07/0020

Rechtssatz

§ 106 Abs. 1 FlVfLG Slbg 1973 räumt der Agrarbehörde die Befugnis ein, auch außerhalb eines eingeleiteten Teilungs- und Regulierungsverfahrens darüber zu entscheiden, in welchem Umfang Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken bestehen.Paragraph 106, Absatz eins, FlVfLG Slbg 1973 räumt der Agrarbehörde die Befugnis ein, auch außerhalb eines eingeleiteten Teilungs- und Regulierungsverfahrens darüber zu entscheiden, in welchem Umfang Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken bestehen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022070017.J01

Im RIS seit

30.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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