Index
L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung SalzburgNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
§ 106 Abs. 1 FlVfLG Slbg 1973 räumt der Agrarbehörde die Befugnis ein, auch außerhalb eines eingeleiteten Teilungs- und Regulierungsverfahrens darüber zu entscheiden, in welchem Umfang Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken bestehen.Paragraph 106, Absatz eins, FlVfLG Slbg 1973 räumt der Agrarbehörde die Befugnis ein, auch außerhalb eines eingeleiteten Teilungs- und Regulierungsverfahrens darüber zu entscheiden, in welchem Umfang Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken bestehen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022070017.J01Im RIS seit
30.01.2024Zuletzt aktualisiert am
13.02.2024