RS Vwgh 2023/12/21 Ra 2022/04/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §59 Abs1
UVPG 2000 §17 Abs4
VwRallg

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2022/04/0133 B 21.12.2023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/04/0097 E 26. April 2006 VwSlg 16901 A/2006 RS 6

Stammrechtssatz

Auflagen, die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage vorgeschrieben werden, müssen bestimmt und geeignet sein, was voraussetzt, dass sie einerseits dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen und andererseits die Möglichkeit der jederzeitigen aktuellen Überprüfung der Einhaltung der Auflagen gegeben ist (Hinweis E vom 24.2.2006, Zl. 2001/04/0153).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022040132.L08

Im RIS seit

23.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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