Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/04/0097 E 26. April 2006 VwSlg 16901 A/2006 RS 6Stammrechtssatz
Auflagen, die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage vorgeschrieben werden, müssen bestimmt und geeignet sein, was voraussetzt, dass sie einerseits dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen und andererseits die Möglichkeit der jederzeitigen aktuellen Überprüfung der Einhaltung der Auflagen gegeben ist (Hinweis E vom 24.2.2006, Zl. 2001/04/0153).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022040132.L08Im RIS seit
23.01.2024Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024