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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §133Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0006 E 29. Mai 2001 RS 1Stammrechtssatz
Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehenen Abgabenerklärungen rechtzeitig und richtig eingereicht werden (Hinweis E 30. Mai 1989, 98/14/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021130019.J01Im RIS seit
13.02.2024Zuletzt aktualisiert am
07.08.2025