Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Hat sich eine "frühere" Revision lediglich auf das Einreiseverbot und insofern einen trennbaren Spruchbestandteil bezogen, war das Revisionsrecht hinsichtlich des Abspruchs über den internationalen Schutz als solches nicht verbraucht (vgl. zum Verbrauch des Revisionsrechts an sich zB VwGH 30.8.2022, Ra 2022/18/0209, mwN).Hat sich eine "frühere" Revision lediglich auf das Einreiseverbot und insofern einen trennbaren Spruchbestandteil bezogen, war das Revisionsrecht hinsichtlich des Abspruchs über den internationalen Schutz als solches nicht verbraucht vergleiche zum Verbrauch des Revisionsrechts an sich zB VwGH 30.8.2022, Ra 2022/18/0209, mwN).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023180459.L02Im RIS seit
20.02.2024Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024