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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs3 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2022/04/0004 B 31. Jänner 2024 RS 4Stammrechtssatz
In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen (vgl. VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).In einem Fall, in dem zu mehreren Revisionen gegen ein Erkenntnis eine gemeinsame Revisionsbeantwortung erstattet wird, ist Aufwandersatz nur in einfacher Höhe zuzusprechen vergleiche VwGH 31.1.2000, 98/10/0084; dort noch iZm einer gemeinsamen Gegenschrift zu mehreren Beschwerden).
Im RIS seit
20.02.2024Zuletzt aktualisiert am
25.03.2024