RS Vwgh 2024/2/1 Ro 2020/04/0020

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Veröffentlicht am 01.02.2024
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2018 §13
BVergG 2018 §151
BVergG 2018 §16
BVergG 2018 §50
BVergG 2018 §91

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2020/04/0021
Ro 2020/04/0022

Rechtssatz

Das Fehlen der Angabe eines geschätzten Gesamtwerts der gemäß der Rahmenvereinbarung zu erbringenden besonderen Dienstleistungen in der Bekanntmachung (sowie auch in den Teilnahmeunterlagen) kann - unabhängig davon, ob die fehlende Angabe im Fall der Anfechtung der Entscheidung, in der diese Angabe nicht erfolgt ist, deren Rechtswidrigkeit nach sich ziehen würde - für sich genommen nicht bestandfest werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2020040020.J15

Im RIS seit

27.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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