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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs1 Z1Rechtssatz
Die - unter Berufung auf eine Aufenthaltsehe herbeigeführte - Erteilung eines Aufenthaltstitels im Verfahren über den Erstantrag ist Voraussetzung für die positive Erledigung des Verlängerungs- oder Zweckänderungsantrags - auch nach erfolgter Ehescheidung (VwGH 10.11.2022, Ra 2022/22/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021220101.L01Im RIS seit
04.03.2024Zuletzt aktualisiert am
04.03.2024