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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §2 Z6Rechtssatz
Die Qualifikation als "Lastfahrzeug" iSd § 2 Abs. 1 Z 23 StVO 1960 setzt nicht voraus, dass ein Fahrzeug ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Auch ein Kombinationskraftwagen ist dann als "Lastfahrzeug" anzusehen, wenn von seiner Bestimmung, vorwiegend zur Beförderung von Gütern verwendet zu werden, Gebrauch gemacht wird (vgl. VwGH 18.5.1988, 87/02/0207; 20.5.2003, 2003/02/0014).Die Qualifikation als "Lastfahrzeug" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 23, StVO 1960 setzt nicht voraus, dass ein Fahrzeug ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Auch ein Kombinationskraftwagen ist dann als "Lastfahrzeug" anzusehen, wenn von seiner Bestimmung, vorwiegend zur Beförderung von Gütern verwendet zu werden, Gebrauch gemacht wird vergleiche VwGH 18.5.1988, 87/02/0207; 20.5.2003, 2003/02/0014).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022020001.L01Im RIS seit
12.03.2024Zuletzt aktualisiert am
08.05.2024