Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §138Rechtssatz
Eine maßgebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls ist aus rechtlicher Sicht nicht erst dann gegeben, wenn eine "nachhaltige Schädigung" des Kindes oder "tiefgreifende Entwicklungsstörungen" zu erwarten sind.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022210010.J04Im RIS seit
21.03.2024Zuletzt aktualisiert am
17.04.2024