RS Vwgh 2024/2/22 Ro 2022/13/0009

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Veröffentlicht am 22.02.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die fehlende Überprüfung der für die beauftragten Unternehmen tätigen Personen durch Nichtverlangen einer Ausweisleistung und einer Kopie derselben stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar (vgl. VwGH 9.3.2005, 2002/13/0236).Die fehlende Überprüfung der für die beauftragten Unternehmen tätigen Personen durch Nichtverlangen einer Ausweisleistung und einer Kopie derselben stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar vergleiche VwGH 9.3.2005, 2002/13/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022130009.J04

Im RIS seit

27.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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