Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Eine Gesinnung oder Ideologie kann von vornherein nur dann eine die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden rechtfertigende Gefährdung begründen, wenn sich diese Gesinnung in einem bestimmten persönlichen Verhalten des Fremden manifestiert, aus dem die anzuwendende Gefährdungsannahme abzuleiten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023210168.L02Im RIS seit
21.03.2024Zuletzt aktualisiert am
23.04.2025