RS Vwgh 2024/2/22 Ra 2020/13/0009

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Veröffentlicht am 22.02.2024
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §150
BAO §87
BAO §93 Abs3 lita
  1. BAO § 87 heute
  2. BAO § 87 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014
  3. BAO § 87 gültig von 26.03.2009 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  4. BAO § 87 gültig von 30.12.1989 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989
  5. BAO § 87 gültig von 19.04.1980 bis 29.12.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ein Verweis auf die Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht im Bescheid ist zulässig, wenn diese der Partei gesondert zugehen. Dass die Bescheidbegründung spätestens gleichzeitig mit dem Bescheid zugestellt wird, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. VwGH 21.4.2023, Ra 2022/15/0093, mwN).Ein Verweis auf die Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht im Bescheid ist zulässig, wenn diese der Partei gesondert zugehen. Dass die Bescheidbegründung spätestens gleichzeitig mit dem Bescheid zugestellt wird, ist hingegen nicht erforderlich vergleiche VwGH 21.4.2023, Ra 2022/15/0093, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2020130009.L01

Im RIS seit

21.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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