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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §17 Abs1Rechtssatz
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem Grunde nach anerkannt, dass das Recht des Betroffenen, über relevante Sachverhaltselemente (dort: einer Ausweisungsentscheidung) informiert zu werden, bzw. Zugang zum Inhalt der Dokumente und zu den Informationen im Akt zu erhalten, nicht absolut ist, sondern unter bestimmten Voraussetzungen Einschränkungen zulässig sind (EGMR [Große Kammer] 15.10.2020, Muhammad und Muhammad gg. Rumänien, 80982/12).
Schlagworte
AkteneinsichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022220030.L06Im RIS seit
21.03.2024Zuletzt aktualisiert am
21.03.2024