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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/06/0008 B 3. Oktober 2022 RS 3Stammrechtssatz
Die taxative Aufzählung der Nachbarrechte in § 26 Stmk BauG 1995 umfasst nicht die Frage, ob dem Bauansuchen auch die erforderliche Zustimmungserklärung der Miteigentümer beiliegt. Dem Miteigentümer kommt im Hinblick darauf, ob eine liquide Zustimmung der Grundeigentümer vorliegt, Parteistellung zu.Die taxative Aufzählung der Nachbarrechte in Paragraph 26, Stmk BauG 1995 umfasst nicht die Frage, ob dem Bauansuchen auch die erforderliche Zustimmungserklärung der Miteigentümer beiliegt. Dem Miteigentümer kommt im Hinblick darauf, ob eine liquide Zustimmung der Grundeigentümer vorliegt, Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023060138.L04Im RIS seit
26.03.2024Zuletzt aktualisiert am
28.03.2024