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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §39 Abs1Rechtssatz
Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens, anlässlich dessen die Beschlagnahme angeordnet wurde, stellt einen rechtlichen relevanten Umstand dar, der zum Wegfall des Zwecks der Beschlagnahme führt (vgl. VwGH 6.9.2016, Ra 2015/09/0103, mwN)Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens, anlässlich dessen die Beschlagnahme angeordnet wurde, stellt einen rechtlichen relevanten Umstand dar, der zum Wegfall des Zwecks der Beschlagnahme führt vergleiche VwGH 6.9.2016, Ra 2015/09/0103, mwN)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040206.L01Im RIS seit
21.03.2024Zuletzt aktualisiert am
19.04.2024