Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Aus asylrechtlicher Sicht kann es nicht darauf ankommen, ob die Einreise in einen verfolgungssicheren Landesteil aus der Sicht des potentiellen Verfolgers (hier: des syrischen Regimes) legal stattfindet, sondern nur, ob die den Grenzübergang beherrschenden Autoritäten eine Einreise in das sichere Gebiet zulassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024180043.L01Im RIS seit
04.04.2024Zuletzt aktualisiert am
04.04.2024