RS Vwgh 2024/2/29 Ra 2022/18/0262

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Veröffentlicht am 29.02.2024
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Für den Fall, dass auch nach einer detaillierten Befragung des Konvertiten und von Zeugen keine klaren Hinweise für eine "Scheinkonversion" verbleiben, kann im Fall eines nach langer Vorbereitungszeit getauften und über längere Zeit durchgehend aktiven Mitglieds einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft nicht auf Basis lediglich spekulativer Vermutungen von einer Scheinkonversion ausgangen werden (vgl. VwGH 7.8.2023, Ra 2022/18/0094).Für den Fall, dass auch nach einer detaillierten Befragung des Konvertiten und von Zeugen keine klaren Hinweise für eine "Scheinkonversion" verbleiben, kann im Fall eines nach langer Vorbereitungszeit getauften und über längere Zeit durchgehend aktiven Mitglieds einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft nicht auf Basis lediglich spekulativer Vermutungen von einer Scheinkonversion ausgangen werden vergleiche VwGH 7.8.2023, Ra 2022/18/0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022180262.L03

Im RIS seit

27.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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