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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/04/0068 E 29. Juni 2017 RS 1Stammrechtssatz
Die Revision hat die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, zu enthalten. Verweise auf andere Schriftsätze werden dieser Anforderung nicht gerecht, weshalb auf sie nicht einzugehen ist (Hinweis E vom 29. Jänner 2016, Ro 2014/06/0053, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021040030.J02Im RIS seit
24.04.2024Zuletzt aktualisiert am
25.03.2026