Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4Beachte
Rechtssatz
Sind Beschwerden auf die Bekämpfung der Strafhöhe eingeschränkt, tritt hinsichtlich der Strafbarkeit und Schuld Teilrechtskraft ein, weshalb die Frage der Rechtswidrigkeit des Schuldspruchs nicht mehr geltend gemacht werden kann (VwGH 30.8.2022, Ra 2020/08/0175).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120138.L01Im RIS seit
24.04.2024Zuletzt aktualisiert am
30.04.2024