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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Nur wenn ein typisches Berufsbild nicht vorliegt, sind zur Beurteilung des materiellen Schwerpunktes der Tätigkeit Sachverhaltsfeststellungen über den "typischen" Ablauf der Tätigkeit erforderlich (vgl. VwGH 24.3.2009, 2006/13/0137, mit umfangreichen Nachweisen).Nur wenn ein typisches Berufsbild nicht vorliegt, sind zur Beurteilung des materiellen Schwerpunktes der Tätigkeit Sachverhaltsfeststellungen über den "typischen" Ablauf der Tätigkeit erforderlich vergleiche VwGH 24.3.2009, 2006/13/0137, mit umfangreichen Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150063.L01Im RIS seit
17.04.2024Zuletzt aktualisiert am
17.04.2024